Rechtsschutz

GÖD-Mitglieder erhalten unter den Voraussetzungen des Rechtsschutzregulativs des ÖGB unentgeltlichen Rechtsschutz in allen Angelegenheiten, die mit dem Lehr-, Arbeits- oder Dienstverhältnis oder der Ausübung einer gewerkschaftlichen bzw. betriebsrätlichen Funktion (die Tätigkeit als Mandatar der Personalvertretung ist gleichgestellt) unmittelbar in einem Zusammenhang stehen.

In folgenden Angelegenheiten beraten und vertreten Sie die JuristInnen der GÖD-Rechtsabteilung:

  • Beratung in dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlichen Fragen
  • Vertretung in Dienstrechtsverfahren
  • Vertretung bei Arbeitsgerichtsverfahren (z.B. bei Kündigungen, Entlassungen, Einstufungen, Entgeltforderungen, Abwehr von Forderungendes Dienstgebers nach dem Amtshaftungs-, Organhaftpflicht- oder Dienstnehmerhaftpflichtgesetz).
  • Vertretung in Sozialgerichtsverfahren,(z.B. wg. Leistungen aus der Unfallversicherung, bei ASVG-Versicherten Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspensionen, Ansprüche aus Bundespflegegeldgesetz)

In folgenden Verfahren wird Ihnen ein Rechtsanwalt durch die GÖD beigestellt:

  • Vertretung in Zivilprozessen zur Erlangung von Schadenersatz
  • Verteidigung in Strafverfahren
  • Verteidigung in Disziplinarverfahren (ev. auch Beistellung eines Kollegenverteidigers)
  • Einbringung von Beschwerden beim Verwaltungsgerichtshof oder Verfassungsgerichtshof
  • Gerne beraten und informieren wir Sie. Kontaktieren Sie dazu ihre FSG-GÖD Personalvertreter vor Ort.